bereits mehrfach und hinreichend befragt worden sind. 3.1.1.12. Es bleibt die Frage zu klären, wie sich B. während des Schleuderns des Wagens von A. und danach verhielt. Infolge der geringfügigen Verlangsamung seiner Fahrt nach dem Ortsbeginn von Gelfingen muss davon ausgegangen werden, dass B. in dem Zeitpunkt, in welchem A. ins Schleudern geriet, einen gewissen, wenn auch noch nicht allzu grossen Abstand zu diesem hatte. Als B. sah, dass A. ins Schleudern geriet, bremste er ab. Er fuhr danach am Auto von A. vorbei, nachdem dieses zum Stillstand gekommen war.