Das Verletzungsmuster von I. wies auf eine eher "gedämpfte" Gewalteinwirkung hin. Daraus konnte geschlossen werden, dass I. zumindest in einer ersten Phase des Geschehens nicht direkt mit dem Fahrzeug, sondern primär mit H. kollidierte, indem das Mädchen vom Fahrzeug gegen ihn gestossen wurde. Es ist daher davon auszugehen, dass die beiden Fussgänger sich in Fahrtrichtung des VW Corrado gesehen hintereinander befanden. Nach den Angaben des Gutachters ergaben sich aus den Untersuchungen keine begründbaren Zweifel daran, dass H. und I. durch die Kollision mit dem VW Corrado von A. getötet wurden.