In dieser Phase wurden die beiden Fussgänger (H. und I.) erfasst. Die beiden Fussgänger mussten sich zum Zeitpunkt, als sie vom PW erfasst wurden, auf dem westlichen Trottoir der Hauptstrasse befunden haben, und zwar relativ nahe an der Gartenmauer der Liegenschaft Müller. Nach dem Drittanprall des PW von A. gegen die östliche Gartenmauer der Liegenschaft Müller wurde er wieder zurück auf die Hauptstrasse geschleudert und bewegte sich von dort aus schleudernd in seinen endgültigen Endstand. Die Gesamtschleuderstrecke des PW von A. betrug ab dem Beginn der ersten gebremsten Druckspur seines linken Vorderrades bis zum Endstand 143 m. Vom PW von B. wurden keine sichtbaren Spuren festgestellt.