Bevor er die Herrschaft über seinen Wagen verloren habe, habe er noch bremsen müssen, er wisse aber nicht mehr weshalb. In der Folge anerkannte A. schliesslich die Feststellungen des Gutachters Dr. Q. in dessen verkehrstechnischer Expertise vom 24. Januar 2000 zum Unfallverlauf. Zudem machte A. neu geltend, B. habe während des Überholmanövers gar beschleunigt. 3.1.1.7. Der Zeuge U. sagte dazu aus, dass beide Autos viel zu schnell und ungefähr gleich schnell in das Dorf Gelfingen hineingefahren seien. Nach seinem Gefühl seien sie hintereinander und nicht nebeneinander gefahren. Der eine Wagen sei dann ins Schleudern geraten und gegen die Mauer geprallt.