Vor Kriminalgericht liess er schliesslich wissen, er habe seine Geschwindigkeit während des Überholmanövers bestimmt nicht erhöht, sondern sei sogar vom Gaspedal weggegangen. Als das andere Fahrzeug nach dem Überholen ins Schleudern geraten sei, sei er bereits ungefähr 100 m weiter zurückgelegen. 3.1.1.6. A. gab zu diesem Sachverhalt dem Amtsstatthalter bzw. der Polizei vorerst an, der andere, vor ihm fahrende VW Corrado habe vor der 50 km/h-Tafel von Gelfingen stark abgebremst. Er habe selber ohne Probleme verlangsamen können. Im Dorf Gelfingen habe der andere VW Corrado vor einem Fussgängerstreifen erneut gebremst.