Mit dem Einwand von A. konfrontiert, er hätte die Geschwindigkeit während des Überholmanövers gar erhöht, sagte B. schliesslich aus, er sei mit gleichbleibender Geschwindigkeit weitergefahren, als A. ihn überholt habe. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen sagte B. vor dem Amtsstatthalter wiederum aus, er sei nicht mit gleicher Geschwindigkeit in das Dorf Gelfingen gefahren. Er habe sich schon in grösserem Abstand zum Auto von A. befunden, als dieses ins Schleudern geraten sei. Vor Kriminalgericht liess er schliesslich wissen, er habe seine Geschwindigkeit während des Überholmanövers bestimmt nicht erhöht, sondern sei sogar vom Gaspedal weggegangen.