Die beiden Fahrzeuge seien sehr schnell gefahren, so dass sie das Gefühl gehabt hätten, selber stillzustehen. Auch der Zeuge U., welcher zum Tatzeitpunkt auf dem Parkplatz des Restaurants Sternen in Gelfingen stand, sagte aus, die beiden Fahrzeuge seien sehr schnell gefahren. Aufgrund der Zugaben der beiden Angeklagten sowie der Beobachtungen der obgenannten Zeugen ist davon auszugehen, dass die beiden Angeklagten im Zeitpunkt des Beginns des Überholmanövers von A. ausserorts von Gelfingen mit einer Geschwindigkeit von je ca. 120-140 km/h fuhren.