A. schätzte seine Geschwindigkeit auf ca. 120 km/h, B. sagte aus, er sei in diesem Moment mit 140 km/h gefahren. Dass die beiden Angeklagten mit massiv übersetzter Geschwindigkeit auf das Dorf Gelfingen zufuhren, geht auch aus den Aussagen der Zeugen S. und T. hervor, welche ausführten, sie seien mit ihrem PW ca. 75-80 km/h gefahren und in der letzten Rechtskurve vor dem Dorf Gelfingen von zwei Fahrzeugen (nämlich denjenigen der beiden Angeklagten) überholt worden. Die beiden Fahrzeuge seien sehr schnell gefahren, so dass sie das Gefühl gehabt hätten, selber stillzustehen.