Beim Kreisel in Hochdorf schloss B., welcher ebenfalls einen VW Corrado fuhr, zum Wagen von A. auf. Im Ausserortsbereich nach Hochdorf in Richtung Gelfingen begann A. mit übersetzter Geschwindigkeit zu fahren, da er sich offenbar vom dicht hinterherfahrenden B. provoziert fühlte und ihm beweisen wollte, dass er schneller fahren konnte. B. macht zwar geltend, teilweise einen etwas grösseren Abstand zu A. gehabt zu haben. Dieser Umstand ist aber im vorliegenden Zusammenhang ebenso wenig von Belang wie die zwischen den beiden Angeklagten umstrittene Frage, ob B. die Lichthupe betätigte, als er hinter A. fuhr und bevor er diesen überholte.