Vorwurf der mehrfachen (eventual-)vorsätzlichen Tötung Einer näheren Beurteilung zu unterziehen ist die Frage, ob sich die beiden Angeklagten der vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht haben. Dabei sind die umstrittenen Punkte hinsichtlich des Sachverhalts sowie insbesondere der subjektive Tatbestand zu prüfen. 3.1.1. Sachverhalt und Beweiswürdigung 3.1.1.1. A. fuhr am Abend des 3. Septembers 1999 um ca. 22.30 Uhr in seinem Auto VW Corrado von Hochdorf in Richtung Gelfingen. Beim Kreisel in Hochdorf schloss B., welcher ebenfalls einen VW Corrado fuhr, zum Wagen von A. auf.