Weitere Beweiserhebungen erĂ¼brigen sich und sind auch nicht beantragt. 2.- Unbestrittene Schuldbefunde 2.1. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch A. Das Kriminalgericht hat A. diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, und zwar sowohl betreffend den Vorfall vom 3. September 1999 als auch denjenigen vom 8. August 1999, schuldig gesprochen. Dies wurde vor Obergericht nicht angefochten.