e n 1.- Beweis Die vorinstanzlichen Akten wurden praxisgemäss zu den Akten dieses Verfahrens genommen. Von Amtes wegen wurden die die Angeklagten betreffenden Strafregisterauszüge auf Aktualität hin überprüft. An der Appellationsverhandlung wurden die Angeklagten nochmals ergänzend zur Person und zur Sache befragt. Die vom Angeklagten A. vor Obergericht neu eingereichten Urkunden werden zu den Akten des Verfahrens genommen. Auf die vom Angeklagten A. beantragte Erstellung eines neuen verkehrstechnischen Gutachtens zum Unfallhergang sowie auf weitere Abklärungen zu dem von B. verwendeten Fahrzeug kann verzichtet werden.