4. Dem Angeklagten sei der bedingte Strafvollzug zu gewähren. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Staatskasse. Mit Eingabe vom 14. April 2003 stellte A. folgende Beweisanträge: 1. Es sei ein neues verkehrstechnisches Gutachten zum Unfallhergang zu erstellen. 2. Es seien weitere Abklärungen zu dem von B. verwendeten Fahrzeug zu machen. An der Appellationsverhandlung vom 12. Juni 2003 erneuerte der Angeklagte seine bereits schriftlich gestellten Anträge. Präzisierend beantragte er, er sei mit einer Gefängnisstrafe von maximal 18 Monaten zu bestrafen, die Kosten seien ausgangsgemäss zu verlegen und das vorinstanzliche Urteil sei in den übrigen Punkten zu bestätigen.