Jeder Angeklagte hat seine Haftkosten und seine eigenen Verteidigungskosten zu bezahlen. (Kostenregelung im Einzelnen). 6. (Parteientschädigung). 7. (Rechtsmittelbelehrung). 8. (Zustellung). C.- Gegen dieses Urteil reichte A. am 8. Juli 2002 fristgerecht Appellation ein und stellte folgende Anträge: 1. Der Angeklagte A. sei vom Vorwurf der mehrfachen vorsätzlichen Tötung nach Art. 111 StGB freizusprechen. 2. Der Angeklagte sei der mehrfachen fahrlässigen Tötung im Sinne von Art. 117 StGB schuldig zu sprechen. 3. Der Angeklagte sei mit einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten zu bestrafen. 4. Dem Angeklagten sei der bedingte Strafvollzug zu gewähren.