| | Rechtskraft: | Noch nicht rechtskräftig. | | Entscheid: | S a c h v e r h a l t A.- A. und B. wird vorgeworfen, sich am Abend des 3. Septembers 1999 mit ihren Fahrzeugen VW Corrado ein spontanes Autorennen mit massiv übersetzter Geschwindigkeit von Hochdorf in Richtung Gelfingen geliefert zu haben. In diesem Zusammenhang geriet der Wagen von A. nach dem Dorfeingang Gelfingen ins Schleudern, kollidierte mit einer Mauer am linken Strassenrand und verletzte die beiden Jugendlichen H. und I. tödlich. Damit sollen sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die beiden Angeklagten als Mittäter der mehrfachen eventualvorsätzlichen Tötung nach Art. 111 StGB schuldig gemacht haben.