Inappellable Urteile der erstinstanzlichen Gerichte kann auch der Angeklagte nur mit Kassationsbe-schwerde anfechten (§ 244 Ziff. 1 StPO). Nachdem dem Beschwerdeführer als Privatkläger und Opfer das gleiche Rechtsmittel zusteht wie der Beschwerdegegnerin, ist zu prüfen, wel-ches dies mutmasslich gewesen wäre. Vorliegend hat der Amtsstatthalter die Beschwerdegegnerin wegen fahrlässiger Kör-perverletzung nach Art. 125 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen und sie mit einer Busse von Fr. 200.-- bestraft. Da sie gegen diese Strafverfügung Einsprache erhob, wurde sie dem Amtsgericht zur Beurteilung überwiesen. Dieses sprach die Beschwerdegegnerin vom Vor-wurf der fahrlässigen Körperverletzung frei.