ausserdem sind die Festsetzungen von zeitlicher Beständigkeit. Insofern ist der Rechtssicherheit (Bekanntheit, Voraussehbarkeit) Genüge getan. Weiter kritisiert Peter Albrecht, die beiden herangezogenen Gesetze verfolgten unterschiedliche rechtspolitische Zielsetzungen. Dem ist entgegenzuhalten, dass alle diese erwähnten Gesetze die Gesundheit schützen wollen.