| | Entscheid: | Das Kriminalgericht hat den Angeklagten wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen und mit 12 Monaten Gefängnis, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie einer Busse von Fr. 20'000.-- bestraft. Der Angeklagte appellierte gegen dieses Urteil und verlangte Freispruch von Schuld und Strafe. Das Obergericht bestätigte den Schuldspruch wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, reduzierte aber die Freiheitsstrafe auf sechs Monate Gefängnis, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren.