260ter StGB (Arzt Gunther, a.a.O., N 151), währenddem qualifizierte Drogendelikte zu den Straftaten gehören, die regelmässig und typischerweise von mafiösen Organisationen unmittelbar verübt oder kontrolliert werden (Forster Marc, a.a.O., S. 14 f.; zur Konkurrenzfrage vgl. unten). Entscheidend ist allerdings, dass die kriminelle Organisation hauptsächlich kriminelle Zwecke verfolgt und die Straftaten unter das gemeinsame Handlungsziel der kriminellen Organisation fallen (Forster Marc, a.a.O., S. 10). 3.2.2. Indessen ist ein griffiges Abgrenzungskriterium die Struktur, welche einer krimi-nellen Organisation zukommt. Lockere Verbindungen scheiden hier aus.