Arzt Gunther, a.a.O., N 121 ff.), ist die Zahl der Mitglieder hier kein aufschlussreiches Abgrenzungskriterium gegenüber einer Bande. Dasselbe gilt für den Organisationsgrad. Zwar wird in der Literatur die Auffassung vertreten, bei einer Bande fehle es an einer längerfristig geplanten kontinuierlichen und damit institutionalisierten Tätigkeit, sie bestehe in der Regel aus einer überschaubaren personengebundenen, in der Struktur wenig gefestigten Organisation (Kaiser Günther, Kriminologie, Heidelberg 1996, 3. Aufl., § 38 N 8). Diese Auffassung trägt aber neueren Entwicklungen und aktuellen Erscheinungsformen bandenmässiger Kriminalität in der Praxis zu wenig Rechnung.