O., N 21). Kriminelle Organisationen nach Art. 260ter StGB zeichnen sich dadurch aus, dass sie hochgradig arbeitsteilig vorgehen und sich von der Aussenwelt isolieren. Ihre Arbeitsteilung ist rigoros, ihre Hierarchie strikt und das interne Disziplinarregime unerbittlich (Pieth Mark in: ZStrR 113 [1995] S. 225 und 235). Sie sind planmässig und auf Dauer angelegt und streben durch strafbares Verhalten und durch Teilnahme an der legalen Wirtschaft möglichst hohe Gewinne an. Die Organisation bedient sich dabei der Gewalt, Einschüchterung, Einflussnahme auf Politik und Wirtschaft als Mittel der Durchsetzung ihrer letztlich rein finanziellen Inte-ressen.