Dieser Zweck ist bei der Auslegung von Art. 260ter im Auge zu behalten. Bei der Auslegung von Art. 260ter StGB stellt sich primär die Frage, was unter einer kriminellen Organisation zu verstehen ist. Aus der Entstehungsgeschichte dieser Norm ergibt sich die Notwendigkeit einer restriktiven Auslegung des Begriffs der organisierten Kriminalität (Arzt Gunther, a.a.O., N 113). Der Gesetzgeber hat sich an der Mafia als klassischem Beispiel einer kriminellen Organisation orientiert, ohne dabei die Anwendung der Norm auf andere ähnliche intransparente Vereinigungen ausschliessen zu wollen.