Gegen den Vater des Beschwerdeführers wurde eine Strafuntersuchung geführt. Am 21. Juli 2000 erliess der Amtsstatthalter eine Beschlagnahmeverfügung betreffend den Raupenbagger der Marke O & K, Baujahr 1987, welche die Kantonspolizei auch vollzog. Die Beschlagnahmeverfügung, welche mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen war (Rekurs an die Kriminal- und Anklagekommission innert zehn Tagen) wurde dem Angeklagten, d.h. dem Va-ter des Beschwerdeführers, ausgehändigt, welcher die Beschlagnahme fristgerecht anfocht. Am 17. August 2000 wies die Kriminal- und Anklagekommission den Rekurs ab.