Am 3. Februar 1995 sprach das Kriminalgericht den Angeklagten unter anderem wegen Betäubungsdelikten schuldig, verurteilte ihn zu drei Jahren Zuchthaus und verwies ihn für sieben Jahre des Landes. Das Kriminalgerichtsurteil wurde dem damaligen Verteidiger des Angeklagten zugestellt, da dieser vom ortsabwesenden Angeklagten ermächtigt worden war, Zustellungen in seiner Strafsache entgegenzunehmen. Eine Appellation reichte der damalige Verteidiger nicht ein. Wegen unbekannten Aufenthaltes konnte der Angeklagte erst im September 2000 bei seiner Einreise in die Schweiz verhaftet und in den Strafvollzug versetzt werden.