Die Einbruchdiebstähle, welche die vorliegend relevanten Sanktionen zur Folge hatten, stehen von der Motivation her in engem Zusammenhang mit Sachbeschädigungen, die X. aus ideologischen Motiven vorher begangen hatte (Zerstörung von Baumaschinen, die zur Erstellung einer Autobahn bestimmt waren). Er wollte sich angeblich zur Bezahlung von Schadenersatzforderungen in diesem Zusammenhang Geld verschaffen. Weiter fällt bei X., wie bereits erwähnt, grundsätzlich ein starkes Ressentiment gegen die Psychiatrie und gegen staatliche Institutionen, zu denen naturgemäss auch Strafvollzugsanstalten gehören, auf. Dies brachte Dr.med.