Und auch anläss-lich der Gerichtsverhandlung vor Kriminalgericht am 18. September 1998 hatte sich X. vehement gegen die Befunde des damaligen Sachverständigen und gegen eine weitere psychiatrische Begutachtung gewehrt. In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere die Persönlichkeit von X. und den Hintergrund zu beachten, vor welchem seine Straftaten zu sehen sind. Die Einbruchdiebstähle, welche die vorliegend relevanten Sanktionen zur Folge hatten, stehen von der Motivation her in engem Zusammenhang mit Sachbeschädigungen, die X. aus ideologischen Motiven vorher begangen hatte (Zerstörung von Baumaschinen, die zur Erstellung einer Autobahn bestimmt waren).