Der Beschwerdeführer beruft sich in der Kassationsbeschwerde u.a. ausdrücklich auf den Kassationsgrund von § 246 Ziff. 4 StPO. Danach kann gerügt werden, dass materielles, eidgenössisches oder kantonales Recht oder aber ein Konkordat verletzt wurde. Der Beschwerdeführer bringt in diesem Zusammenhang vor, indem die Vorinstanz die erforderliche gesetzliche Grundlage für eine generelle Temporeduktion auf 30 km/h in der Zone Steinhof-Bruch als gegeben erachtet habe, habe sie gegen den Grundsatz "nulla poena sine lege" (Art. 5 Abs. 1 BV) verstossen.