Diesen Zahlungsmodus behielten die Parteien auch nach der Erhöhung der Nebenkosten von Fr. 100.-- a conto auf Fr. 115.-- a conto pro Wohnung bei. Die zusätzlich geschuldeten Nebenkosten (monatlich 2 x Fr. 15.--) wurden vom Beklagten unbestrittenermassen einmal pro Jahr nachbezahlt. Aufgrund des praktizierten Zahlungsmodus ist ohne weiteres klar, dass die Kläger den Beklagten mit Ziff. 1 der Kündigungsandrohung vom 1. Dezember 2005 für die Monatsmieten November 2004 und Oktober 2005 im Betrag von insgesamt Fr. 4'000.-- gemahnt hatten.