Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen in allen Instanzen zu Lasten des Rekursgegners. Der Beklagte beantragte mit Rekursantwort vom 25. Juni 2007 die Abweisung des Rekurses, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Rekurrenten unter solidarischer Haftbarkeit auf das Ganze. 4. Die aufgelegten Urkunden werden zu den Akten genommen. Weitere Beweisabnahmen erübrigen sich, wie den folgenden Erwägungen entnommen werden kann. 5. Der Beklagte macht geltend, die Kläger seien nicht rechtmässig vertreten. Aufgrund der Vollmacht vom 15. November 2005 ist davon auszugehen, dass die Kläger rechtsgültig vertreten sind.