Das Schiedsgutachten datiert vom 1. Juli 2005. Auch wenn es mit "Aktennotiz" überschrieben ist, handelt es sich erklärtermassen um die Mitteilung des Ergebnisses der im gerichtlichen Vergleich vereinbarten Kontrolle durch die Verwalterin. Aus dem Gutachten geht zudem hervor, nach welchen Prinzipien die vereinbarte Kontrolle durchgeführt wurde, und es wurde der Anteil der Klägerin für die Jahre 1999 bis 2004 konkret auf Fr. 47'128.87 beziffert. Aufgrund des Verteilers ist davon auszugehen, dass die Klägerin am 2. oder 3. Juli 2005 in den Besitz des Schiedsgutachtens gelangt ist. Jedenfalls wurde nichts Abweichendes behauptet.