Damit werde das Dach angehoben und die Fassade erhöhe sich um rund einen Meter. Dieser Einwand ist insofern unbehelflich, als sich durch die "Anhebung" des Dachs nicht der Eindruck eines weiteres Geschosses ergibt, ist diese Situation doch vergleichbar mit der Anhebung des Erdgeschosses über das gewachsene Terrain hinaus, was für sich allein das Erscheinungsbild einer Baute nicht verändert (vgl. E. 7.2). Entgegen der Ansicht des Klägers darf der optische Eindruck des Bauobjekts auch nicht nur aufgrund der Gestaltung der Südseite gewürdigt werden.