1. Das Gesuch um Erlass eines Bauverbots für die Dauer des ordentlichen Prozesses sei abzuweisen. 2. Eventuell sei den Beklagten als Miteigentümer zu je ½ am Grundstück Nr. X., im Sinne einer vorsorglichen Massnahme für die Dauer des ordentlichen Prozesses zu verbieten, das 1. UG des bewilligten Bauprojekts als Wohnraum zu realisieren und im 1. UG etwas anderes als Kellerräume, ein Gartenzimmer und eine Sauna mit Dusche zu bauen. 3. Für den Fall, dass eine vorsorgliche Massnahme angeordnet wird, sei dem Kläger eine Frist zur Einreichung der Klage von einem Monat anzusetzen.