B.: L. (¿) Auf dem Grundstück darf nur ein Wohnhaus und eine Garage ohne Aufbau erstellt werden, letztere als Anbaute an das Wohnhaus oder freistehend. Am 21. Dezember 2005 erteilte der Stadtrat von Luzern den Beklagten die Bewilligung für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle anstelle des abzubrechenden Wohnhauses mit Garage. Der Kläger wurde mit dem privatrechtlichen Teil seiner Einsprache an den Zivilrichter verwiesen. Der Entscheid des Stadtrates ist rechtskräftig.