Der Antrag der Beklagten auf Anhörung der Kinder ist daher abzuweisen. 7. Zusammenfassend erweist sich der Rekurs gegen die angeordneten vorsorglichen Massnahmen insgesamt als unbegründet und ist abzuweisen. I. Kammer, 27. März 2007 (11 07 23) Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde am 10. August 2007 abgewiesen. |