Vielmehr entfaltet die während der Mindestdauer ausgesprochene Kündigung ihre Wirkung auf den Tag des Ablaufs der Vertragsmindestdauer, hier somit auf den 31. Dezember 2006. 4.4. Streitig ist zwischen den Parteien schliesslich die Kündigungsfrist. Im Darlehensvertrag vom 1. März 2003 haben die Parteien für den Fall, dass die Amortisationen und die Zinszahlungen nicht vertragsgemäss geleistet werden, eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten vorgesehen.