Werden die Amortisationen und die Zinszahlungen nicht vertragsgemäss geleistet, kann das Darlehen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Für die Darlehensnehmer wurden keine speziellen Kündigungsfristen und -termine vereinbart, so dass diesen das Kündigungsrecht gemäss Art. 318 OR zustand. Da beide Parteien von einer ordentlichen Kündigung durch die Kläger ausgehen, ist nicht zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine ausserordentliche Kündigung gegeben sind.