Ist dies nicht der Fall, dann kann das Darlehen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Diese Kündigungsregel beinhaltet drei mögliche Kündigungsvarianten: Soweit die vertraglichen Amortisationen und Zinszahlungen geleistet werden, ist das Darlehen für die Darlehensgeber bis zum 31. Dezember 2006 unkündbar. Werden die Amortisationen und die Zinszahlungen nicht vertragsgemäss geleistet, kann das Darlehen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.