ZBJV 111 [1975] 302). 3.2. Die Beklagten haben bereits im Verfahren vor Amtsgericht geltend gemacht, das Darlehensgeschäft verstosse gegen das gesetzliche Verbot der Übervorteilung gemäss Art. 317 OR. Die Vorinstanz hat dazu im angefochtenen Urteil erwogen, die Anwendung von Art. 317 OR komme nicht in Frage, da den Beklagten von den Klägern weder Wertpapiere noch Waren ausgehändigt worden seien. Auch sei Art. 317 OR nicht analog anzuwenden, da es sich nicht um eine Forderung ohne Kurswert bzw. Marktwert handle.