Kündigung des Darlehens. ====================================================================== X. sel. war Inhaber der Z. AG, deren Aktien an die Beklagten verkauft wurden. Im Rahmen des Aktienverkaufs wurde auch ein Darlehen der Kläger an die Z. AG von Fr. 260'000.-- auf die Beklagten übertragen. Dazu wurde am 1. März 2003 ein neuer Darlehensvertrag zwischen X. sel. und der Klägerin 1 als Darlehensgebern und den Beklagten als Darlehensnehmern abgeschlossen. Die Kläger verlangten von den Beklagten die Rückzahlung der noch ausstehenden Darlehensforderung.