Nachweis der Einhaltung der Widerrufsfrist von einem Jahr nicht erbracht. Widerrufsgrund einer schweren Straftat und einer schweren familienrechtlichen Pflichtverletzung verneint. ====================================================================== Die Zweitbeklagte erhob im Erwachsenenalter gegenüber ihren Eltern (Kläger) den Vorwurf, sie sei von ihrem Vater im Kindesalter sexuell missbraucht worden und die Mutter habe nichts dagegen unternommen. Die Erstbeklagte äusserte sich in der Folge dahingehend, dass sie den Aussagen ihrer Schwester glaube. Die Kläger bestreiten die Vorwürfe und reichten beim Amtsgericht eine Klage auf Rückgabe verschiedener Geschenke ein.