Paulianische Anfechtung und Parteientschädigung für einfache Streitgenossen sowie Haftung für Prozesskosten. ====================================================================== Die Kläger erhielten für Forderungen gegenüber dem verstorbenen A einen provisorischen Pfändungsverlustschein über rund 4,9 Mio. Fr. Am 1. Dezember 2005 reichten sie beim Amtsgericht eine paulianische Anfechtungsklage im Sinn von Art. 288 SchKG ein.