mit Hinweisen). In der Lehre wird diese Rechtsprechung kritisiert (Gehrer/Giger, Handkomm. zum Schweizer Privatrecht, Zürich 2007, N 7 zu Art. 404 OR; Weber, a.a.O., N 9 ff. zu Art. 404 OR). Mit Urteil vom 31. März 2005 bestätigte das Bundesgericht seine bisherige Rechtsprechung. Zur abweichenden Lehrmeinung hielt es fest, diese beziehe sich im Besondern auf die Anwendung dieser Rechtsprechung auf gemischte Verträge, die auftragsrechtliche Elemente enthielten, aber nicht durch ein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt seien.