Erstellung und Revision der Konzernrechnung, Abgrenzung zwischen Auftrag und Werkvertrag. ====================================================================== Der Kläger war als Bücherexperte bis im Jahre 2002 bei einer Revisionsfirma tätig und betreute in dieser Funktion die Beklagten. Er beabsichtigte, sich selbstständig zu machen. Am 26./29. Juli 2002 schlossen die Parteien einen Beratervertrag bezüglich der Erstellung und Revision der Konzernrechnung. Sie vereinbarten ein Mindesthonorar von Fr. 400'000.-- abzüglich der bereits getätigten Zahlungen für den Fall, dass die Beklagten das Vertragsverhältnis vor Ablauf von drei Jahren auflösen sollten.