Dies ist hier nicht der Fall. Eine Bindungswirkung kann für das Schiedsgericht von vornherein nur eintreten, wenn das staatliche Gericht die Gültigkeit und Tragweite der mit der Schiedseinrede geltend gemachten Schiedsvereinbarung mit umfassender Kognition vornimmt. Umfassende Kognition mit Bindungswirkung des Zuständigkeitsentscheids des staatlichen Gerichts betreffend eine Hauptforderung war bis anhin im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts gestützt auf Art.