75 ZGB sei ihr ebenso verwehrt. Sowohl das TAS/CAS (Court of Arbitration for Sport) als auch das Schiedsgericht würden sich auf den Standpunkt stellen, laut materiell rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts hätten die Klägerin und der Beklagte eine gültige Schiedsabrede getroffen. Dies stelle ihre Beschwer dar. 4.4.2.Ein Rechtsmittel kann grundsätzlich nicht gegen blosse Entscheidungsgründe gerichtet werden, da diese an der Rechtskraft keinen Anteil haben; vielmehr kann es nur in der Weise wirksam eingelegt werden, dass Aufhebung oder Abänderung des Dispositivs der angefochtenen Entscheidung beantragt wird (BGE 103 II 159 E. 3;