Zudem komme das landwirtschaftliche Pachtgesetz zur Anwendung. Der Vertrag sei bis ins Jahr 2010 verlängert worden, da der Kläger nicht gekündigt habe. Es ist zu prüfen, ob der Beklagte diese Einwendungen glaubhaft gemacht hat. Als Geschäftsraum ist jeder Raum zu betrachten, der vereinbarungsgemäss dem Betrieb eines bestimmten Gewerbes oder der Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit dient (z.B. Büros, Verkaufsräume, Werkstätten, Magazine und Lagerräume). Als Geschäftsraum erfasst ist somit nur der Raum, in dem einer wirtschaftlichen Tätigkeit (Erwerbstätigkeit) nachgegangen wird oder dieser unterstützend dient (Lagerraum). Die Geschäftstätigkeit muss nicht gewinnbringend sein.