Auch betreffend die P.-Kasse steht fest, dass diese mit dem Beklagten weiterhin zusammenarbeiten wollte. Zwar schreibt der Beklagte im Zusammenhang mit der Übernahme des Revisionsmandats im Konjunktiv. Dieser bezieht sich jedoch auf die Frage der Konkurrenzverbotsverletzung. 6.2.4. Nach Darstellung der Klägerin liess der Beklagte schliesslich ihr Mandat der Fürsorgestiftung W. seiner neuen Arbeitgeberin zukommen. Dieser Vorwurf fällt unter die Verbotsklausel "Kunde(n) der Arbeitgeberin ¿ an einen neuen Arbeitgeber ¿ zu vermitteln".