Der Austrittstermin wurde auf den 30. Juni 2006 festgelegt. Mit Klage vom 21. Dezember 2006 und ergänzendem Antrag vom 9. Mai 2007 verlangte die X. AG von A. die Bezahlung von Fr. 22'500.--, da er nach seinem Weggang fünfmal gegen das vertragliche Konkurrenzverbot verstossen habe. Zudem verlangte sie Rapporte über die Arbeitseinsätze von A., die er angeblich während seiner bezahlten Arbeitsunfähigkeit durch die Teilnahme an einer Generalversammlung und einer Stiftungsratssitzung geleistet habe und die Rückerstattung dieser einvernahmten Honorare. Auch verlangte sie die Rückzahlung des nicht gebrauchten Betrages für das Outplacement.