Die Arbeitssuche hat aber auch hier Vorrang und kann den Ferienbezug einschränken. Denn der Arbeitnehmer ist nicht gehalten, die Ferien dort zu verbringen, wo er auf Stellensuche gehen kann (Hans-Peter Egli, Strittige Fragen zum Thema "Ferien", in Tagungsdokumentation der Universität St. Gallen zum Thema Aktuelle Fragen des Arbeitsrechts, 27.9.2005, S. 32). In zeitlicher Hinsicht lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen machen, wie viele Tage für die Arbeitssuche einzusetzen sind und demnach als Ferientage zu entschädigen wären.