Abgeltung von Ferientagen während der Freistellungsdauer des Arbeitnehmers. ====================================================================== Die Arbeitgeberin (Beklagte) kündigte dem Arbeitnehmer (Kläger) und stellte ihn sofort frei, verlangte aber, dass bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die nicht bezogenen Ferien und Überstunden einzuziehen seien. Aus den Erwägungen: 3.3.1. Entgegen der Behauptung der Beklagten hat nach Art. 329 Abs. 3 OR der Arbeitgeber auch bei einer normalen Kündigung dem Arbeitnehmer die Zeit für die Stellensuche ohne Lohnabzug frei zu geben.